Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne C-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95-Qualifikation erwerben wollen:
Die C95-Qualifikation im Zuge derFührerscheinausbildung:
Die C95-Qualifikationsprüfungmit vorhandenem C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009: