Leitfaden Berufskraftfahrer: Grundqualifikation C







Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne C-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95-Qualifikation erwerben wollen:

Die C95-Qualifikation im Zuge derFührerscheinausbildung:

  • 45 Min. C-Praxisprüfung
  • 45 Min. C95-Qualifikationsprüfung

Die C95-Qualifikationsprüfungmit vorhandenem C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009:

  • 90 Min. C95-Qualifikationsprüfung
  • Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung