Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne C-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die C-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95-Qualifikation erwerben wollen:
Die C95-Qualifikation im Zuge derFührerscheinausbildung:
Die C95-Qualifikationsprüfungmit vorhandenem C-Schein, absolviert nach dem 09.09.2009:
Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 mit folgenden Fristen in den Führerschein eingetragen wird: Lenkberechtigungen für die Klassen C / C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine 35 Std. Weiterbildung absolvieren diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.
Ausnahmen hiervon sind:
Wir bieten professionelle Vorbereitungskurse für Praxis und Theorie an!
Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik, Eco-Training / Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- u. Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.
NEUE Regelung: 18-Jährige dürfen bereits mit C95-Qualifikation große LKWs lenken – keine Beschränkung auf C1!