Leitfaden Berufskraftfahrer D







Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als C95 oder D95 mit folgenden Fristenin den Führerschein eingetragen wird: Lenkberechtigungen für die Klassen C / C1, die vor dem 10.09.2009 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation (FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine 35 Std. Weiterbildung absolvieren diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.

Lenkberechtigungen für die Klasse D, die vor dem 10.09.2008 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation ( FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine 35 Std. Weiterbildung absolvieren diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein.

Ausnahmen hiervon sind:

  • Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
  • Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
  • Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
  • Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  • Beförderung von Material od. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
  • Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn

Wir bieten professionelle Vorbereitungskurse für Praxis und Theorie an!

Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik, Eco-Training / Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- u. Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.

NEUE Regelung: 18-Jährige dürfen bereits mit C95-Qualifikation große LKWs lenken – keine Beschränkung auf C1!