Personen die gewerbsmäßig als BerufskraftfahrerInnen
mit Lastkraftfwagen über 3,5 Tonnen fahren möchten und die C/D95 Praxisprüfung positiv absolviert haben.
Grundausbildung zum Berufskraftfahrer mit dem Führerschein Eintrag Code C95
Berufskraftfahrer, die ihre Lenkberechtigung der Klassen C1 und C nach dem 9. September 2009 erworben haben, müssen einen Nachweis der Grundqualifikation erbringen. Der Nachweis der Grundqualifikation wird durch die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung vor einer Prüfungskommission und einer praktischen Fahrprüfung erbracht. Anschließend wird der Code C95 im Führerschein vermerkt.
Der Nachweis der Grundqualifikation besteht aus dem theoretischen Prüfungsteil der schriftlich und mündlich abgelegt wird.
Mitzubringen sind: gültiger Lichtbildausweis