Personen, die beruflich mit Personen- oder Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit LenkerInnen). Wenn diese ihren Beruf weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen sie einen entsprechenden Nachweis der teilgenommenen Weiterbildungsmodule (Umfang 35 Unterrichtseinheiten) . - Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Beraufsausübung ist aber nicht möglich.
Die TeilnehmerInnen dieses Moduls erwerben umfassende Kenntnisse im Bereich der Sozialvorschriften und der aktuellen Verkehrsvorschriften. Darüber hinaus wird der richtige Umgang mit dem digitalen Kontrollgerät erklärt.
Entspricht nach GWB Anlage 1 den Sachgebieten: 2a
Mitzubringen sind: gültiger Führerschein C / D