Leitfaden Berufskraftfahrer D


Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden –

einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne D-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die D-Lenkberechtigung besitzen

und ihre D95- Qualifikation erwerben wollen:

Die D95-Qualifikation im Zuge derFührerscheinausbildung:

  • 45 Min. D-Praxisprüfung
  • 45 Min. D95-Qualifikationsprüfung

Die D95-Qualifikationsprüfungmit vorhandenem D-Schein, absolviert nach dem 09.09.2008:

  • 90 Min. D95-Qualifikationsprüfung
  • Schriftliche und Mündliche Prüfung bei der Landesregierung





Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als D95 mit folgenden Fristen in den Führerschein eingetragen wird:

Lenkberechtigungen für die Klasse Klasse D, die vor dem 10.09.2008 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation ( FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine 35 Std. Weiterbildung absolvieren diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein

Ausnahmen hiervon sind:

  • Lenken von KFZ mit einer Höchstgeschwindigkeit unter 45 km/h
  • Lenken von KFZ für Streitkräfte, Katastrophenschutz, Feuerwehr
  • Lenken von KFZ für Werksfahrten, Fahrten betreffs Reparatur oder Wartung
  • Lenken von LKWs, die für Notfälle oder Rettungsaufgaben eingesetzt werden
  • Beförderung von Material od. Ausrüstung, sofern das Lenken des LKWs nicht die Hauptbeschäftigung ist
  • Lehrlinge in der Lehrberufsausbildung zum / zur BerufskraftfahrerIn

Wir bieten professionelle Vorbereitungskurse für Praxis und Theorie an!

Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik, Eco-Training / Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- u. Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.