Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden –
einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne D-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die D-Lenkberechtigung besitzen
und ihre D95- Qualifikation erwerben wollen:
Die D95-Qualifikation im Zuge derFührerscheinausbildung:
Die D95-Qualifikationsprüfungmit vorhandenem D-Schein, absolviert nach dem 09.09.2008:
Alle BerufskraftfahrerInnen brauchen einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der als D95 mit folgenden Fristen in den Führerschein eingetragen wird:
Lenkberechtigungen für die Klasse Klasse D, die vor dem 10.09.2008 erteilt wurden, erfüllen automatisch die Grundqualifikation ( FahrerInnenqualifizierungsnachweis) und müssen alle 5 Jahre eine 35 Std. Weiterbildung absolvieren diese kann auch auf 5 Jahre aufgeteilt sein
Ausnahmen hiervon sind:
Wir bieten professionelle Vorbereitungskurse für Praxis und Theorie an!
Die Kursinhalte umfassen Fahrsicherheit & Sicherheitstechnik, Eco-Training / Spritsparen, Verkehrsräume, Personen- u. Ladungssicherheit sowie Arbeitsrecht, Gesundheit, Verkehrs- und Umweltsicherheit.