Zum Erwerb des Fahrerqualifizierungsnachweises können grundsätzlich zwei Ausbildungswege gewählt werden – einerseits für BerufskraftfahrerInnen-Anwärter ohne C- oder D-Schein, andererseits für BerufskraftfahrerInnen, die bereits die C- / D-Lenkberechtigung besitzen und ihre C95- oder D95- Qualifikation erwerben wollen:
Die D95-Qualifikation im Zuge derFührerscheinausbildung:
Die D95-Qualifikationsprüfungmit vorhandenem D-Schein, absolviert nach dem 09.09.2008: