Personen, die beruflich mit Personen- oder Gütertransport beschäftigt sind (Haupttätigkeit LenkerInnen). Wenn diese ihren Beruf weiterhin gewerblich ausüben wollen, benötigen sie einen entsprechenden Nachweis der teilgenommenen Weiterbildungsmodule (Umfang 35 Unterrichtseinheiten) . - Wird die Weiterbildung nicht im vorgeschriebenen Zeitraum absolviert, bleibt zwar der Führerschein gültig, die Beraufsausübung ist aber nicht möglich.
Das gute und sichere Auftreten des Lenkers / der Lenkerin in verschiedenen Situationen sowie das wichtige Thema Gesundheit sind Gegenstand dieses Moduls.
Entspricht nach GWB Anlage 1 den Sachgebieten: 3e
Mitzubringen sind: gültiger Führerschein C / D